Regelmäßige Teilnahme

 

5x pro Woche bis mindestens 15 Uhr (& bis maximal 16:30 Uhr)

 

Befreiungen

 

maximal 1x einmalig & 1x regelmäßig (mit pädagogischer Begründung) pro Woche möglich

direkt nach der Schule, 13 Uhr oder 14 Uhr möglich

müssen schriftlich 2 Tage vorher beantragt werden

per Antragsformular (siehe unten) oder per Mail mit allen nötigen Informationen:

Name des Kindes

Schule & Klasse

einmalig oder regelmäßig

Tag & Uhrzeit

Begründung

Unterschrift

 

Befreiungsanträge

Entlasszeiten

 

verbindlich 15:00 Uhr, 16:00 Uhr, 16:30 Uhr

Die Aufsichtspflicht endet mit der angegebenen Entlasszeit.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind ab, ob es abgeholt wird oder alleine nach Hause gehen darf!

 

Abholstandorte