Notbetreuung in der OWS - Hier gibt es auch den Antrag für die Notbetreuung!

Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Informationen des Schulministeriums zur Notbetreuung

 

Liebe Eltern,

bei Bedarf einer Notbetreuung melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns und reichen Sie uns das von Ihrem Arbeitgeber entsprechend ausgefüllte Antragsformular oben ein. Bitte beachten Sie, dass die Betreuungszeit bei uns in der Schule ausschließlich in Ihrer Arbeitzeit gewährleistet wird.

NEU: "Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben."

Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastruktur

Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notbetreuung ab dem 23. April 2020